EU-Besitzstand

Der Bestand an gemeinsamen Rechten und Pflichten, der für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist, sich ständig weiterentwickelt und Folgendes umfasst:

  • den Inhalt, die Prinzipien und die politischen Ziele der Verträge;
  • die Gesetzgebung, die gemäß den Verträgen verabschiedet wird und die Rechtsprechung des Gerichtshofs;
  • Erklärungen und Resolutionen, die von der Europäischen Union erlassen werden;
  • Instrumente gemäß der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik;
  • Instrumente im Bereich Justiz und Inneres;
  • internationale Abkommen, die von der Europäischen Union abgeschlossen wurden und die von den EU-Mitgliedstaaten untereinander im Bereich der Unionsaktivitäten eingegangen wurden.

Synonym(e)

  • Acquis

Unterbegriff(e)

  • Asylacquis

Verwendungshinweis(e)

  • Der Begriff wird im Kontext von Asyl und Migration verwendet und bezieht sich auf alle Rechte und Pflichten, die für EU-Mitgliedstaaten im Bezug zu Asyl und Migration bindend sind.

Quelle

  • DG Home e-Library Glossary
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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