Die gemeinsamen Grenzen der Schengen-Mitgliedstaaten, einschließlich der Land-, Fluss- und Binnenseegrenzen, der Seegrenzen und Flughäfen, der Flussschifffahrts-, See- und Binnenseehäfen.
Synonym(e)
- Schengen-Binnengrenze
Verwandte(r) Begriff(e)
- EU-Außengrenze
- Grenzkontrolle
- irreguläre Einreise
- legale Einreise
- Schengener Grenzkodex
- Verweigerung der Einreise
Verwendungshinweis(e)
- IE und UK nehmen nicht am Schengen-Raum teil.
- BG, CY, HR und RO sind Schengen-Kandidatenländer, BG und RO sind gerade im Prozess, dem Schengenraum beizutreten.
- IS, LI, NO und CH sind Schengen-Mitgliedstaaten, auch wenn sie nicht EU-Mitgliedstaaten sind.
- Aktuelle Informationen über die Mitgliedschaft im Schengen- Raum, siehe auf der Webseite der GD Migration und Innere Angelegenheiten: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/whatwe- do/policies/borders-and-visas/schengen/index_en.htm (nur auf Englisch verfügbar).
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 2(1) der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.