Ein Migrant, der aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs unbeabsichtigt gezwungen ist, in einem Land zun bleiben.
Oberbegriff(e)
- Migrant
Verwendungshinweis(e)
- Es gibt keine rechtliche Definition des Begriffs „gestrandeter Migrant“; der Begriff wird allerdings von Wissenschaftlern und Organisationen wie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) seit 2006 verwendet.
- Der UNESCO zufolge können Migranten aufgrund von Umständen im Herkunftsland, längerer Haft oder praktischer Schwierigkeiten stranden. Bei gestrandeten Migranten kann es sich um Personen handeln, deren Asylantrag abgelehnt wurde.
- Weitere Informationen siehe UNESCO Handbuch „People on the Move“. http://unesdoc.unesco.org/images/0016/001636/ 163621e.pdf
Quelle
- Vom EMN entwickelt
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.