Die an einer Grenze nach Maßgabe und für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) unabhängig von jedem anderen Anlass ausschließlich aufgrund des beabsichtigten oder bereits erfolgten Grenzübertritts durchgeführten Maßnahmen, die aus Grenzübertrittskontrollen und Grenzüberwachung bestehen.
Verwandte(r) Begriff(e)
- EU-Außengrenze
- EU-Binnengrenze
- Europäisches Grenzüberwachungssystem
- irreguläre Einreise
- legale Einreise
- Schengener Grenzkodex
- Verweigerung der Einreise
Quelle
- Art.2(9) der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex)
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