Ein Drittstaatsangehöriger, der befristet von einem Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat, mit dem der Drittstaatsangehörige einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, in eine Niederlassung, die zur gleichen Unternehmensgruppe gehört und ihren Sitz im EU-Hoheitsgebiet hat, entsendet wird.
Synonym(e)
- konzernintern entsandter Arbeitnehmer
Verwendungshinweis(e)
- Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (engl. GATS) der Welthandelsorganisation (engl. WTO) liberalisiert den Handel mit Dienstleistungen, einschl. der temporären Migration natürlicher Personen als Dienstleister. Mode 4 bezieht sich auf die Anwesenheit von Personen eines WTO-EU-Mitgliedstaates auf dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates zum Zweck der Erbringung von Serviceleistungen. Es betrifft weder Personen, die Zugang zum Arbeitsmarkt in dem Aufnahmeland suchen noch berührt es Maßnahmen bezüglich Staatsangehörigkeit, Aufenthalt oder Beschäftigung auf dauerhafter Basis. Weitere Informationen: siehe http://www.wto.org/ english/tratop_e/serv_e/mouvement_persons_e/mouvement_ persons_e.htm (nicht auf Deutsch verfügbar).
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 3 (b) und (c) der Richtlinie 2014/66/EU (Richtlinie über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.