Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)

Aufgabe des Ausschusses der Ständigen Vertreter oder auch Coreper (Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) ist es, die Arbeiten des Rates der Europäischen Union vorzubereiten. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten, die den Rang von Botschaftern der EU-Länder bei der Europäischen Union haben. Den Vorsitz führt das EU-Land, das auch den Ratsvorsitz innehat.

Der Ausschuss spielt im Beschlussfassungsprozess der EU eine zentrale Rolle, denn er ist gleichermaßen ein Forum des Dialogs (sowohl zwischen den Ständigen Vertretern selbst als auch zwischen diesen und ihren Regierungen) und ein politisches Kontrollgremium (er lenkt und überwacht die Arbeit von Sachverständigengruppen).

Der AStV prüft vor den Tagungen des Rates die jeweiligen Tagesordnungspunkte (von der Kommission unterbreitete Vorschläge und Entwürfe von Rechtsakten). Dabei wird versucht, im Ausschuss Einvernehmen zu den jeweiligen Punkten zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann der Ausschuss dem Rat Handlungsvorschläge unterbreiten.

Außerdem richtet sich die Tagesordnung der Ratstagungen nach dem Stand der Arbeiten im AStV. Die Tagesordnung ist in „A-Punkte“ (Punkte, zu denen Einigkeit im Ausschuss erzielt wurde und die der Rat ohne vorherige Debatte verabschieden kann) und „B-Punkte“ (Punkte, die dem Rat zur weiteren Aussprache vorgelegt werden) gegliedert.

Der AStV setzt sich aus zwei Gremien zusammen:

  • Im AStV II treten die Botschafter selbst zusammen, die sich mit allgemeinen Angelegenheiten sowie mit außenpolitischen, wirtschaftlichen, finanzpolitischen, juristischen und innerstaatlichen Fragen des Rates befassen.
  • Im AStV I sind die Stellvertreter der Ständigen Vertreter vereinigt, die sich mit allen anderen Angelegenheiten des Rates beschäftigen.

Der AStV ist für alle Tätigkeitsbereiche des Rates zuständig, mit Ausnahme einiger Angelegenheiten, die die Landwirtschaft betreffen. Bestehen seitens des Rates eigenständige Ausschüsse für bestimmte Bereiche – wie z. B. das Politische Komitee in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) oder der Beschäftigungsausschuss -, so hat der AStV Vorrang vor diesen.

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