Laut EU-Gesetz (Richtlinie 2002/21/EG) sind elektronische Kommunikationsdienste mittels elektronischer Signale, beispielsweise über Telekommunikations- oder Rundfunknetze, erbrachte Dienste.
Ausgenommen von diesem Begriff sind jedoch:
- Dienste, die Kontrolle über redaktionelle Inhalte ausüben, und
- Dienste der Informationsgesellschaft, die nicht in der Übertragung von Signalen bestehen.
SIEHE AUCH
- Elektronische Kommunikation
- Elektronische Kommunikationsnetze
- Informationsgesellschaft
- Transeuropäische Netze (TEN)
- Universaldienst
- EUR-Lex-Zusammenfassung zum Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation
- EUR-Lex-Zusammenfassung zum Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation
- EUR-Lex-Zusammenfassung zur Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste
- EUR-Lex-Zusammenfassung zum Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen
- EUR-Lex-Zusammenfassung zum Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste
- Website der Europäischen Kommission zu den Telekommunikationsvorschriften