Das 2002 geschaffene Eurojust ist eine EU-Einrichtung, deren Aufgabe es ist, durch eine engere justizielle Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union schwere Kriminalität wirkungsvoller zu bekämpfen. Sitz von Eurojust ist Den Haag. Eurojust ist ein Zusammenschluss aus 28 nationalen Vertretern jedes EU-Staates, bei denen es sich um erfahrene Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte mit vergleichbarer Kompetenz handelt.
Die Grundlage für den Ausbau von Eurojust bildete Artikel 85 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, in dessen Geltungsbereich schwere Kriminalität fällt, von der nicht nur zwei oder mehr Länder betroffen sind, sondern die auch eine Strafverfolgung auf gemeinsamer Grundlage erforderlich macht. Auf Grundlage des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gestalten das EU-Parlament und der Europarat Struktur, Arbeitsweise und Aufgaben von Eurojust. Hierzu können die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen oder Vorschläge zur Einleitung strafrechtlicher Verfolgungsmaßnahmen gehören.
Ferner arbeitet Eurojust mit Nicht-EU-Staaten und anderen EU-Organen zusammen, wie z. B. dem Europäischen Justiziellen Netz für Strafsachen, Europol und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF).
SIEHE AUCH
- Freiheit und Sicherheit
- Europäischer Haftbefehl
- OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)
- Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen (EJN)
- Europol (Europäisches Polizeiamt)
- Betrugsbekämpfung
- Bekämpfung des Terrorismus
- Bekämpfung der Geldwäsche
- Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
- EUR-Lex Zusammenfassung zum Beschluss über die Errichtung von Eurojust
- Eurojust-Website