Im Zuge der globalen Finanzkrise 2008 untersuchte eine hochrangige Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière, wie die Aufsichtsstrukturen der EU verstärkt werden könnten, um die Bürger besser zu schützen und das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen. Sie beschloss, dass Aufsichtsstrukturen sich sowohl auf einzelne Unternehmen (z. B. Banken und Versicherungsunternehmen) als auch auf die Stabilität des Finanzsystems insgesamt fokussieren sollten.
Als ein Ergebnis wurde das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) gegründet. Es setzt sich aus drei europäischen Aufsichtsbehörden zusammen, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), dem Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden und den nationalen Aufsichtsbehörden.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ist eine der drei im Januar 2011 eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörden. Sie ist eine unabhängige EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt. Sie arbeitet daran, die Stabilität des Finanzsystems und die Transparenz der Märkte und Finanzprodukte zu unterstützen. Sie zielt zudem darauf ab, Versicherungsnehmer, Altersversorgungsanwärter und Leistungsempfänger zu schützen.
Die weiteren europäischen Aufsichtsbehörden sind:
- die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA); und
- die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).
SIEHE AUCH
- Wirtschaftspolitische Steuerung
- Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Europäische Aufsichtsbehörden
- Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
- EUR-Lex Zusammenfassung zur Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
- Website der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
- Website des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken
Quelle