Im Zuge der globalen Finanzkrise 2008 untersuchte eine hochrangige Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière, wie die Aufsichtsstrukturen der EU verstärkt werden könnten, um die Bürger besser zu schützen und das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen. Sie beschloss, dass Aufsichtsstrukturen sich sowohl auf einzelne Unternehmen (z. B. Banken und Versicherungsunternehmen) als auch auf die Stabilität des Finanzsystems insgesamt fokussieren sollten.
Als ein Ergebnis wurde das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) gegründet. Es setzt sich aus drei europäischen Aufsichtsbehörden zusammen, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), dem Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden und den nationalen Aufsichtsbehörden.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist eine der drei im Januar 2011 eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörden. Sie ist eine unabhängige EU-Behörde mit Sitz in London. Sie arbeitet, um ein wirksames und konsistentes Maß an Regulierung und Aufsicht im gesamten europäischen Bankensektor zu gewährleisten. Zu ihren Aufgaben gehört, EU-weite Stresstests bei Banken durchzuführen, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber ungünstigen Marktentwicklungen bewerten zu können. Das Ziel ist es, Schwachstellen zu erkennen und zu beheben und das Vertrauen in den Bankensektor zu erhöhen.
Die weiteren europäischen Aufsichtsbehörden sind:
- die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA); und
- die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).
SIEHE AUCH
- Wirtschaftspolitische Steuerung
- Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Europäische Aufsichtsbehörden
- Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
- EUR-Lex Zusammenfassung zur Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
- Website der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
- Website des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken