Die 1957 gebildete Europäische Kommission besteht einschließlich ihres Präsidenten derzeit aus 28 Mitgliedern. Sie wirkt im allgemeinen Interesse der EU, ist dabei den Regierungen der Einzelstaaten gegenüber völlig unabhängig und dem Europäischen Parlament gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.
Sie besitzt das Initiativrecht für Gesetze in verschiedenen politischen Bereichen. In den Bereichen Justiz und Inneres teilt sie sich das Initiativrecht mit den EU-Staaten. EU-Bürger können sich neben dem Europäischen Parlament und dem Europarat auch an die Europäische Kommission wenden, um über die Europäische Bürgerinitiative Gesetzesvorschläge einzureichen.
Die Europäische Kommission hat das Recht, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter (insbesondere delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte) zu verabschieden, und verfügt über wichtige Kompetenzen, um faire Wettbewerbsbedingungen unter EU-Unternehmen sicherzustellen.
Ferner überwacht die Kommission die Umsetzung von EU-Recht. Sie führt den EU-Haushalt aus und leitet Förderprogramme. Auch übt sie gemäß den geltenden Verträgen koordinierende, exekutive und Leitungsfunktionen aus. Sie vertritt die Europäische Union weltweit in Bereichen, die nicht von der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik abgedeckt sind, beispielsweise in der Handelspolitik und im Bereich humanitärer Hilfe.
Die Europäische Kommission umfasst Generaldirektionen (Abteilungen) und Dienste, deren Sitz überwiegend in Brüssel und Luxemburg ist.
SIEHE AUCH
- Zusammensetzung der Europäischen Kommission
- Zustimmungsvotum zur Ernennung der Europäischen Kommission
- Europäische Organe
- Überwachung der Anwendung des EU-Rechts
- Präsident der Europäischen Kommission
- Initiativrecht
- EUR-Lex Zusammenfassung zur Geschäftsordnung der Europäischen Kommission
- Website der Europäischen Kommission