Die 1950 vom Europarat unterzeichnete MRK ist ein internationaler Vertrag zum Schutz der Menschenrechte und grundlegenden Freiheitsrechte in Europa. Alle 47 im Europarat vertretenen Länder – darunter 28 EU-Mitgliedstaaten – sind Vertragsstaaten der MRK.
Im Zusammenhang mit der Menschenrechtskonvention wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegründet, dessen Aufgabe es ist, Einzelpersonen vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Jede Person, deren Rechte gemäß Menschenrechtskonvention von einem Vertragsstaat verletzt wurden, kann sich an den Gerichtshof wenden. Hierbei handelte es sich um eine Neuerung, da Einzelpersonen nunmehr Rechte auf internationaler Ebene geltend machen konnten. Urteile, mit denen Menschenrechtsverletzungen festgestellt werden, sind für die betroffenen Länder bindend. Das Ministerkomitee des Europarats überwacht die Umsetzung von Urteilen.
Zur Menschenrechtskonvention gehören mehrere Protokolle, durch die der Rahmen der Konvention abgeändert wird.
Der Vertrag von Lissabon, der seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft ist, ermöglicht der EU den Beitritt zur MRK, und ein Entwurf der Beitrittsvereinbarung wurde 2013 fertiggestellt.
SIEHE AUCH
- Charta der Grundrechte
- Menschenrechte
- Website der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten