Um zu gewährleisten, dass der Adressat die Informationen und Urkunden sicher erhält, war bislang der klassische Einschreibebrief die wohl sicherste Form der schriftlichen Kommunikation. Die Nachteile, insbesondere der damit verbundene Mehraufwand, der Postweg, Frankierkosten usw. liegen auf der Hand. Wesentlich rascher und effizienter ist dabei die Kommunikation auf elektronischem Wege (klassische E-Mail).
Der entscheidende Nachteil per E-Mail ist vor allem die ungesicherte, unverschlüsselte Übermittlung der Daten, die darüber hinaus auch der Vorratsdatenspeicherung unterliegen. Letzteres muss zwar aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Gesetzgeber neu geregelt werden, dennoch bleiben die vorhin genannten Unsicherheiten.
Die neue Art der Kommunikation (kurz als „TrustNetz“ bezeichnet) ist die vertraulich und elektronisch übermittelte Datenübertragung zwischen Rechtsanwalt und seinem Mandanten. Die Kommunikation erfolgt dabei verschlüsselt und sicher. Ihr Rechtsanwalt ist bereits automatisch über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) am System angebunden.
Die Mandanten können sich mittels Bürgerkarte oder Handysignatur (derzeit nur) beim Zustelldienst „Postserver“ (www.postserver.at) anmelden. Künftig werden jedoch auch weitere Zustelldienste folgen. Nach der erfolgten Registrierung erhalten die Mandanten ein so genanntes „Postserver-Postfach“. Die dorthin übermittelte Information kann von dieser Seite abgerufen werden. Eine zusätzliche Software wird dabei nicht benötigt.
Die Inhalte werden verschlüsselt übertragen und es kann nachgewiesen werden, welche Inhalte übermittelt wurden.
Auch die Kosten sind günstiger als auf dem herkömmlichen Postweg. Unabhängig von Anzahl und Größe der Anhänge kostet jede Übermittlung rund 1,– Euro zuzüglich Umsatzsteuer, wobei nur der Absender diesen Betrag zu entrichten hat.