Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet in Senaten mit unterschiedlichen Besetzungen: In der Regel bestehen die Senate aus fünf Richterinnen und Richtern (“Fünfersenate“). Eines der Mitglieder (der Präsident, die Vizepräsidentin, eine Senatspräsidentin oder ein Senatspräsident) führt den Vorsitz. In bestimmten Fällen, etwa in Verwaltungsstrafsachen, bei der Zurückweisung von Revisionen oder wenn die Rechtsfrage besonders einfach oder durch die bisherige Rechtsprechung klargestellt ist, entscheiden Senate, die aus drei Mitgliedern bestehen. Es kommt auch vor, dass die Entscheidung durch einen “verstärkten Senat” (bestehend aus neun Richterinnen und Richtern) getroffen wird: Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung ein Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung bedeuten würde oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird.
Daneben tagt in regelmäßigen Abständen die Vollversammlung, welche sich aus allen Mitgliedern des richterlichen Gremiums zusammensetzt.