Die Vollversammlung setzt sich aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin sowie den übrigen Richterinnen und Richtern zusammen.
Sie beschließt jährlich den Tätigkeitsbericht, mit dem der Verwaltungsgerichtshof die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler über seine Tätigkeit im vorangegangenen Jahr und die dabei gesammelten Erfahrungen informiert. Jährlich beschließt sie auch die Geschäftsverteilung für die Dauer des nächsten Jahres. Bei der Ernennung neuer Richterinnen und Richter (mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten bzw. der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten) erstattet die Vollversammlung der Bundesregierung bindende Dreiervorschläge, auf deren Grundlage die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident neue Mitglieder ernennt. Außerdem wird die Vollversammlung als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtshofes tätig.