Der Rechnungshof Österreich ist ein unabhängiges Organ des Nationalrates. Ihm obliegt die Prüfung der Finanzgebarung – also der finanziell wirksamen Tätigkeit – des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden über 10.000 Einwohner. Auch Unternehmungen, Stiftungen, Fonds des öffentlichen Rechts und Körperschaften, an denen die öffentliche Hand mindestens zu 50 % beteiligt ist, sind verpflichtet, sich auf seine Aufforderung seiner Prüfung zu stellen.
Der Rechnungshof bestimmt Prüfungsgegenstände, -termine und -intensität selbst. Er kann aber vom Nationalrat oder von einem Landtag jederzeit mit Beschluss um eine bestimmte Prüfung gebeten werden.
Der Rechnungshof legt dem Parlament pro Jahr mehrere Rechnungshofberichte über die Ergebnisse seiner Prüfungen auf rechnerische und buchhalterische Richtigkeit, aber auch auf Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit vor. Die Berichte werden auf der Website des Rechnungshofes publiziert. Auch der Bundesrechnungsabschluss und der Einkommensbericht werden vom Rechnungshof erstellt. Bei Prüfungen auf Wunsch eines Landes ergeht der betreffende Rechnungshofbericht an das Land.
Neben dem (Bundes-)Rechnungshof haben die neun Bundesländer Österreichs in ihren Landesverfassungen auch je eine eigene Kontrollinstanz geschaffen, die in Wien Stadtrechnungshof (vormals Kontrollamt), in anderen Ländern Landesrechnungshof heißt.
Die Präsidentin bzw. der Präsident des Rechnungshofs ist nach den Statuten der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden automatisch deren Generalsekretärin bzw. Generalsekretär.
Dem Rechnungshof steht der Rechnungshofpräsident bzw. die -präsidentin vor. Er oder sie wird vom Nationalrat auf 12 Jahre gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt. Er oder sie kann nicht wiedergewählt werden. Der Rechnungshofpräsident oder die Rechnungshofpräsidentin ist gegenüber dem Nationalrat politisch verantwortlich.