Das Baurecht ist dem Superädifikat nicht unähnlich. In beiden Fällen handelt es sich um eine eigentumsrechtliche Teilung zwischen Grundstück und Gebäude und regelt vor allem die Errichtung nicht beständige Bauten auf fremden Grundstücken.
Im Gegensatz zum Baurecht kann das Superädifikat allerdings nicht im Grundbuch eingetragen werden, sondern nur beim Grundbuchgericht hinterlegt werden. Das Superädifikat ist also häufig nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Das kann bei einem Kauf zu Unsicherheiten führen.
Sowohl das Baurecht als auch das Superädifikat kann verkauft bzw. vererbt werden., allerdings muss dann auch der dazugehörige Pachtvertrag mit dem Grundeigentümer neu abgeschlossen werden.
Bei einem Superädifikat kann der Kündigungsschutz des Mietrechtsgesetzes zum Tragen kommen, da dadurch meist ein normaler Mietvertrag auf eine befristete Zeit abgeschlossen wird.