Buchung von Flügen über Online-Portale – das ist zu beachten

Durch die europäische Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) besteht für Passagiere ein Schutz bei Flugunregelmäßigkeiten (wie z.B. Verspätung oder Annullierung), außerdem entsteht gegebenenfalls ein Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung.

Information über Annullierung

Wird ein Flug früh genug (mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit) annulliert und die Airline informiert nachweislich hierüber, entfällt laut Fluggastrechteverordnung der Anspruch auf Ausgleichszahlung, jedoch hat der Passagier die Wahl zwischen Ticketkostenrückerstattung und einer alternativen Beförderung zum Endziel.

Leider kommt es immer wieder vor, dass bei Buchungen über Online-Portale, diese die Kontaktdaten der Passagiere der Airline nicht (vollständig) bekannt geben oder für die Buchung selbst erstellte E-Mail-Adressen verwenden. In solchen Fällen wird vielfach von der Airline die Information über die Annullierung an das Online-Reiseportal übermittelt, dieses leitet die Information aber nicht an die Reisenden weiter.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Frage, ob das ausführende Luftfahrtunternehmen auch dann die Ausgleichszahlung zu leisten hat, wenn eine Buchungsplattform dem Luftfahrtunternehmen, mit dem sie in keinem Vertragsverhältnis steht, nicht die ihm mitgeteilten Kontaktdaten des Fluggastes, sondern eine eigens für die Buchung automatisch generierte eigene E-Mail-Adresse übermittelt hat, im Dezember 2021 eine Entscheidung gefällt: Die Unterrichtungspflicht ist alleine vom ausführenden Luftfahrtunternehmen geschuldet. Das heißt, dass ein Fluggast, der über ein Online-Reiseportal einen Flug gebucht hat und nicht über die Annullierung dieses Fluges unterrichtet wurde, Anspruch auf die Ausgleichszahlung hat.

Mehrgliedrige Flugreise

Gewisse Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung bestehen nur dann, wenn bei einer mehrgliedrigen Flugreise (Flug mit Anschlussflug bzw. Anschlussflügen) ein einheitlicher Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. Dafür muss eine durchgängige Reservierungsnummer bzw. ein durchgängiger Buchungscode (PNR-Nummer; Passenger Name Record; Fluggastdatensatz) vorhanden sein. Das ist mit der Direktbuchung bei einer Fluglinie oder mit der Buchung über ein Reisebüro gewährleistet, jedoch nicht immer bei der Buchung über ein Online-Reiseportal. Diese bieten oftmals Flugkombinationen an, die zwar von den Flugzeiten aufeinander abgestimmt sind, allerdings nicht einheitlich, bzw bei unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen gebucht wurden. Aufgrund der unabhängig voneinander gebuchten Tickets ist es dann auch für die Flugunternehmen nicht ersichtlich, ob ein Flug als Anschlussflug gekauft wurde. Diese Kombinationen können zwar billiger sein, es handelt sich aber um separat reservierte Flüge, die keinen einheitlichen Beförderungsvertrag darstellen. Dadurch haben Passagiere, wenn Probleme auftreten, oftmals keinen Anspruch auf Betreuungsleistungen oder kostenfreie Weiterbeförderung durch die Fluglinie. Des Weiteren kann in diesen Fällen das Recht auf eine Ausgleichszahlung gänzlich entfallen oder die Höhe der Zahlung gemindert werden, da nur die von der Unregelmäßigkeit betroffene Teilstrecke für die Berechnung der Ausgleichszahlung herangezogen wird.

Vermittlungsgebühren

Bei Buchungen über Online-Reiseportale wird oftmals nur der Gesamtpreis ausgewiesen, was bedeutet, dass für die Passagiere die Kosten von Flugpreis und Vermittlungsgebühren nicht aufgeschlüsselt ersichtlich sind. Das ausführende Luftfahrtunternehmen muss bei einer Annullierung gemäß Fluggastrechteverordnung jedoch nur die Kosten der Flugscheine und nicht auch die Vermittlungsgebühr des Online-Reiseportals erstatten – was oft zu einer bösen Überraschung für Passagiere bei der tatsächlichen Auszahlung führt.

Wie Betroffene am besten vorgehen

Im ersten Schritt müssen Passagiere Ihre Forderung schriftlich an das betroffene Flugunternehmen richten. 

Quellen

  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

artlaw-logo
Partner-Profile

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter