Als Jahresabschlussprüfung (oder Pflichtprüfung) wird im Bilanzrecht und in der Wirtschaft die Überprüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen und sonstigen bilanzierungspflichtigen Personenvereinigungen durch Abschlussprüfer bezeichnet.
Abschlussprüfer sind Wirtschaftsprüfer, die von der Unternehmensleitung zum Zwecke der Jahresabschlussprüfung bestellt werden müssen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Unternehmer bedeutet eine Interessenkollision, weil der Unternehmer dazu neigen könnte, den Geschäftsverlauf seines eigenen Unternehmens im Jahresabschluss günstiger darzustellen als er tatsächlich gewesen ist (Gefahr der Bilanzfälschung). Um dem vorzubeugen, prüfen unabhängige Dritte mit Sachkunde den Jahresabschluss sowie einen etwaigen Lage- und Risikobericht. Diese Dritte sind Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer. Der Anhang ist nicht Gegenstand der Prüfung. Diese Prüfungen heißen auch Pflichtprüfung und werden jährlich durchgeführt.