VKI: Datenschutz – OGH beurteilt Klauseln der Wiener Städtischen als gesetzwidrig

OGH bestätigt zudem Klagsrecht des VKI bei Klauseln, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen

Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group geklagt. Inhalt des Verfahrens waren sechs Klauseln aus dem Datenschutzhinweis des Versicherungsunternehmens. Die Wiener Städtische argumentierte vor allem, dass der VKI keine Berechtigung zur Prüfung von Klauseln in ihrem Datenschutzhinweis hätte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hingegen bestätigte das Klagsrecht des VKI und erkannte alle eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Wiener Städtische beantragte die Klagsabweisung vor allem mit dem Argument, dass dem VKI die Aktivlegitimation zu dieser Klage fehlt. Der OGH sah dies anders: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte im Frühjahr 2022 in einem Verfahren gegen den Facebook-Betreiber Meta Platforms, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dem Klagsrecht von Verbraucherschutzverbänden gegen die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht entgegensteht.

Bei der Wiener Städtischen waren die eingeklagten Klauseln zwar in einem eigenen Formblatt, dem Datenschutzhinweis, enthalten. Die Konsument:innen mussten aber im Versicherungsantrag bestätigen, den Datenschutzhinweis zur Kenntnis genommen zu haben. Beim Datenschutzhinweis der Wiener Städtischen handelt es sich daher nicht um ein bloßes Informationsdokument; vielmehr haben die eingeklagten Klauseln Vertragserklärungscharakter und unterliegen damit der Klauselkontrolle. „Auch wenn der österreichische Gesetzgeber bei Verletzungen der DSGVO keine eigene Klagebefugnis bei Datenschutzverletzungen nach der DSGVO geschaffen hat, so kann der VKI doch weiterhin Klauseln wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht einklagen. Und das werden wir auch weiterhin mit vollem Elan tun“, so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Klagsabteilung im VKI.

Eine Klausel sah vor, dass die Wiener Städtische die von Versicherungsnehmer:innen erhaltenen Daten innerhalb ihrer Versicherungsgruppe transferieren könne. Lauf OGH ist die Umschreibung der empfangenden Gesellschaften als „Versicherungsgruppe“ nicht ausreichend präzise. Überhaupt ist eine Klausel, die eine Datenweitergabe vorsieht, nur zulässig, wenn die Betroffenen wissen, wer welche Daten zu welchem Zweck erhält, was hier völlig offenbleibt. Die Klausel ist somit laut OGH gesetzwidrig.

Ebenfalls als zu unbestimmt wurde vom OGH eine Klausel zur Speicherdauer von Daten befunden. Aus der Klausel war nicht ersichtlich, welche Daten für welche Zwecke und für welche Zeiträume aufbewahrt werden. Auch diese Klausel ist somit unzulässig.

Anlass für das Einschreiten des VKI war eine Klausel, nach der die Versicherungsnehmer:innen nicht nur das Alter ihrer Eltern und Geschwistern angeben sollten, sondern auch, ob bei diesen Familienangehörigen Zuckerkrankheiten, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Schlaganfälle, Krebs oder Gemüts- oder Erbkrankheiten aufgetreten sind. Hierin erblickte der VKI aus mehreren Gründen datenschutzrechtliche Verstöße. Zu dieser Klausel gab die Wiener Städtische bereits außergerichtlich eine Unterlassungserklärung gegenüber dem VKI ab, sodass sie nicht mehr Teil des Gerichtsverfahrens war.

SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at/WienerStaedtische012023.

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

ORS Rechtsanwälte
rechtsanwalt-wolfgang-Orsini-und-Rosenberg
5,0

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter