Mobilitätsclub sieht aber noch Bedarf für eine solide Rechtsgrundlage
Wien (OTS) – Heute, 20. Jänner 2023, endet die Begutachtungsfrist für die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Kern dieser Novelle ist, dass künftig extreme Raserei – Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und um mehr als 90 km/h auf Freilandstraßen – mit der Beschlagnahme bzw. bei Wiederholungsgefahr sogar mit dem endgültigen Einziehen des Fahrzeugs, bestraft werden kann. “Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer:innen vor extremen Raser:innen ist dem ÖAMTC sehr wichtig. Daher sieht der Mobilitätsclub die aktuellen Vorschläge, Schnellfahr-Exzesse drastisch zu bestrafen, im Grunde auch sehr positiv”, bewertet Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, diesen Ansatz. “Allerdings haben nicht nur wir große Sorge, dass die gewählte rechtliche Grundlage im Rahmen der StVO nicht passt.”
Anders als in den wiederholt als positive Beispiele angeführten Ländern Schweiz, Italien und Deutschland soll künftig hierzulande jede zuständige Bezirksverwaltungsbehörde einen Verfall, d. h. das Einziehen des Fahrzeugs, aussprechen können. “In den genannten Nachbarländern braucht es dafür allerdings die Anordnung durch ein Gericht. Die österreichische Novelle würde hingegen bestenfalls eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung lange Zeit nach der Beschlagnahme ermöglichen”, argumentiert Hoffer. “Auch namhafte Straf- und Verfassungsjuristen erkennen vor allem in der formalen Frage der Zuständigkeit durchaus Verbesserungspotenzial.” Hoffer weiter: “Es wäre bei derart komplexen Themen zielführender, Expertinnen und Experten bereits im Vorfeld mit einzubinden. Die Begutachtungsphase ist eigentlich für den Feinschliff da – und nicht für Grundsatzdiskussionen.”
Ohne sauberes Fundament droht ein Kippen bei erster Anwendung
Da der Gesetzesentwurf einen Eingriff in bestehende Grundrechte (Eigentum und Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug) vorsieht, braucht er aus Sicht des Mobilitätsclubs ein sauberes und letztendlich haltbares Fundament. “Für die Verkehrssicherheit wäre es sehr schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird”, so der Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste abschließend.