Kündigungen während aufrechter Preisgarantien verpflichten zu Schadenersatz
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat vor Wochen das erste rechtskräftige Urteil gegen MAXenergy veröffentlicht. Das Landesgericht Feldkirch hat eine Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn gegen MAXenergy rechtskräftig bestätigt: Vertragskündigungen von Energieverträgen während aufrechter Preisgarantien sind vertragswidrig und verpflichten zu Schadenersatz.
“MAXenergy hat die Flucht nach Wien angetreten und den Geschäftssitz von Dornbirn nach Wien verlegt,” berichtet Peter Kolba, Obmann des VSV. “Doch nun werden wir eben auch in Wien gerichtliche Klärungen herbeiführen.”
Der VSV hat daher erste Klagen gegen MAXenergy und gegen Grünwelt am Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS Wien) eingebracht.
An den Sammelaktionen des VSV gegen die beiden Energieversorger beteiligen sind bislang bereits hunderte betroffene Kunden.
“Wir rufen Betroffene auf sich zu melden und mit dem VSV – ohne eigenes Risiko – Klagen auf Schadenersatz einzubringen,” sagt Kolba.
Service:
www.verbraucherschutzverein.eu/maxenergy/ und
www.verbraucherschutzverein.eu/grünwelt/