Anders als der BGH spricht der OGH auch Zinsen für den bezahlten Kaufpreis zu
Wien (OTS) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute seine erste Entscheidung zum VW Dieselskandal veröffentlich. Er gesteht Rückabwicklung, also Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu. Zwar wird eine Nutzungsentschädigung – wie in Deutschland – abgezogen, aber der Kaufpreis wird – da VW ja das Geld auch nutzen konnte – mit 4 Prozent Zinsen ab Zahlung zugesprochen.
“Österreichische Geschädigte können aufatmen! Anders als der deutsche Bundesgerichtshof hat der OGH mit VW kein Einsehen. Er verzinst den Kaufpreis und stellt auch klar, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung ist, weil überwiegend bei unseren Temperaturen die Abgasreinigung abgeschaltet oder reduziert wird,” freut sich Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).
“Wir fordern nun weitere VW-Geschädigte auf, sich der Klagsaktion des VSV anzuschließen. Wir vermitteln risikofreie Einzelklagen in Deutschland, aber die Gerichte müssen österreichisches Recht anwenden und können diese Entscheidung des OGH nicht übersehen.”
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