Bereits drei Sammelklagen eingebracht – über 600 Anmeldungen
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet eine Sammelaktion zur Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten.
“Unser Rechtsanwalt Mag. Haupt hat in den letzten Tagen bereits drei kleine Sammelklagen gegen die BAWAG und die Bank Austria eingebracht,” teilt Peter Kolba, Chefjurist des VSV mit. “Bereits nach wenigen Tagen Sammeln sind über 600 Anmeldungen eingegangen und es werden täglich mehr.”
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat – in einem Urteil über eine Verbandsklage gegen ein Fitness-Center – klargestellt, dass Nebengebühren bei Verträgen einer Klausel-Prüfung unterliegen und dann gröblich benachteiligend und unwirksam sind, wenn der Gebühr keine eigenständige Leistung gegenübersteht, sondern entweder gesetzliche Verpflichtungen rund um den Vertragsabschluss (zB Bonitätsprüfung) erfüllt oder Leistungen extra bepreist werden, die für die Abwicklung des Vertrages sowieso notwendig sind.
“Diese Judikatur ist unserer Ansicht nach, auch auf die Kreditbearbeitungsgebühren der Banken anzuwenden”, sagt Kolba.
Diese Kreditbearbeitungsgebühren werden idR in einem Prozentsatz vom Kreditbetrag berechnet. Dem VSV liegt etwa ein Kreditvertrag über 660.000 Euro vor, bei dem die Gebühr satte 20.000 Euro ausmacht.
“Da müsste schon der Vorstandsvorsitzende der Bank die Bonitätsprüfung eigenhändig vorgenommen haben, um diesen Betrag vielleicht irgendwie zu rechtfertigen,” kommentiert Kolba.
Die Sammelaktion erfasst nur Verbraucherkredite, allerdings egal ob Konsum- oder Hypothekarkredite und egal ob abbezahlt oder noch laufend.
Allerdings verweigern Rechtsschutzversicherungen unter Berufung auf die “Bauherrn-Ausschluss-Klausel” idR die Deckung bei Krediten für Hausbau, Grundstückskauf und – originell – auch für den schlichten Kauf einer Wohnung. In diesen Fällen steht ein Prozessfinanzierer bereit, der das Klagsrisiko übernimmt und vom Erlös 35% Erfolgsprovision bekommt.