Regierung ist mit Umsetzung von Richtlinie in Verzug
Wien (OTS) – Heute wird im Petitionsausschuss des Nationalrates die Bürgerinitiative für eine Verbandsklagsberechtigung für den Verbraucherschutzverein (VSV) verhandelt.
“Wir rufen die Parlamentarier auf, dem VSV endlich die Berechtigung zur Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz einzuräumen, damit der VSV endlich auch präventiven kollektiven Verbraucherschutz betreiben kann,” fordert Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des VSV.
Überdies ist die Bundesregierung mit der Umsetzung der EU-Richtlinie für Verbandsklagen schwer in Verzug. Nur noch drei Mitgliedsstaaten in Europa haben noch nicht einmal eine Regierungsvorlage, einer davon ist Österreich.
“Die Umsetzung hätte bis 25.12.2022 erfolgen müssen. Der VSV hat daher nunmehr zur Selbsthilfe gegriffen und eine erste Verbandsklage in direkter Anwendung der Richtlinie gegen die Energie Klagenfurt eingebracht,” sagt Peter Kolba, Chefjurist des VSV.
“Es ist zu befürchten, dass qualifizierte Einrichtungen anderer Mitgliedsstaaten zwar österreichische Unternehmen ab jetzt klagen können, österreichische Verbraucherorganisationen dagegen nicht Unternehmen in anderen Mitgliedsstaaten.”