Neue Urteile des Obersten Gerichtshofs ermöglichen eine Mietpreisbremse für hunderttausende Mieterinnen und Mieter.
Wien (OTS) – Die Politik konnte sich zu keiner wirksamen Verringerung der Mietpreise durchringen – die Mietbremse scheiterte. Anstatt die aktuelle massive Erhöhung der Mietpreise zu verhindern oder zu deckeln, wurden minimale Zuschüsse angekündigt. Dieses Geld ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und mit bürokratischem Aufwand verbunden.
Die Mieten erhöhen sich meist parallel zur Inflation aufgrund sogenannter „Indexklauseln“ in Mietverträgen. Da die Inflation in den letzten 1-2 Jahren regelmäßig bei rund 10% lag, stiegen auch die Mieten rasant an.
Aktuelle Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) stellen diese Inflationsanpassungen jedoch auf eine harte Probe: Nach Ansicht des OGH sind viele dieser Indexklauseln rechtswidrig, da sie nicht den Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes entsprechen.
„Das bedeutet, dass in derartigen Fällen nur der ursprünglich vereinbarte Mietzins Gültigkeit hat. Die zu viel bezahlte Miete kann zurückgefordert werden und es darf auch zukünftig nur der ursprünglich vereinbarte Mietzins verlangt werden
“, so Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel klagt nun gegen Mieterhöhungen und holt zu viel bezahlte Miete zurück.
Indexklauseln sind in fast allen Mietverträgen enthalten. Viele dieser Klauseln sind durch neue Urteile des Obersten Gerichtshofs rechtswidrig. Für Mieterinnen und Mieter ist das ein doppelter Gewinn in Zeiten stetig steigender Preise – sie erhalten nicht nur den zu viel bezahlten Mietzins aus der Vergangenheit zurück, sie müssen auch in Zukunft nur die ursprüngliche Miete, die zu Beginn des Mietverhältnisses vertraglich vereinbart wurde, bezahlen.
„Wir gehen davon aus, dass eine große Zahl an Mietverträgen in ganz Österreich betroffen ist. Laut unserer Schätzung sind hunderttausende Indexklauseln rechtswidrig. Eine Rückforderung ist für die letzten 30 Jahre möglich
“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel. Die Kanzlei arbeitet mit etablierten Rechtschutzversicherungen und Prozesskostenfinanzierern zusammen, um allen betroffenen Österreicherinnen und Österreichern eine Mietbremse und eine Mietrückforderung zu ermöglichen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel hat nun eine österreichweite Sammelklage gestartet – Mieterinnen und Mieter, die von einer Inflationserhöhung betroffen waren, können sich unter der Website www.mietzinsklage.at für das Sammelverfahren anmelden.
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