In Österreich besitzen rund 20 Prozent der Beschäftigten ein Dienst-Smartphone. Dies wirft zahlreiche Fragen auf, sowohl für die Arbeitgeberinnen als auch die Arbeitnehmerinnen:
Erlaubt sind private Anrufe mit dem Firmenhandy?
Die Antwort hängt von den Details im Dienstvertrag ab. Vertragsklauseln könnten hier die Richtlinien festlegen.
Können Arbeitgeber*innen den Inhalt des Diensthandys überwachen?
Die Möglichkeit der Kontrolle kann von den im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen abhängen.
Konsequenzen bei Missachtung der Richtlinien
Gerichtsurteile in Österreich zeigen, dass die private Nutzung eines Firmenhandys zu arbeitsrechtlichen Folgen führen kann. Bei wiederholter Missachtung kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.
Die Bedeutung schriftlicher Vereinbarungen
Es ist ratsam, klare schriftliche Vereinbarungen über die Handy-Nutzung zu treffen, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Nicht genehmigte Pausen durch private Anrufe
Wird ein privater Anruf während der Arbeitszeit geführt, kann dies eine nicht genehmigte Pause bedeuten und hat möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Richtlinien zur App-Nutzung
Das Surfen auf sozialen Medien wie Facebook oder Twitter kann ebenfalls als Verstoß gelten, es sei denn, es gibt eine entsprechende Vereinbarung. Bei Messaging-Apps wie WhatsApp ist besondere Vorsicht geboten, da dies Datenschutzprobleme mit sich bringen kann.
Möglichkeit der Ablehnung eines Firmenhandys
Ob Arbeitnehmer*innen ein Diensthandy ablehnen können, ist nicht pauschal zu beantworten. Grundsätzlich kann von ihnen erwartet werden, erreichbar zu sein, besonders bei Außenterminen.
Fazit
Die Nutzung eines Firmenhandys birgt sowohl für Arbeitgeberinnen als auch Arbeitnehmerinnen zahlreiche Überlegungen und potenzielle Fallstricke. Eine klare schriftliche Vereinbarung kann hier für alle Beteiligten Klarheit schaffen.