Stromversorgung Zentralraum Oberösterreich der Austrian Power Grid AG

Wien (OTS) – Keine aufschiebende Wirkung nach Beschluss durch das BVwG; BI schützt das Natura 2000 Gebiet Traun-Donau-Auen; Umplanung ist dringend erforderlich um das Projekt zu verwirklichen; sofortiger Baubeginn ganz einfach möglich;

Wenn man sich die Medienberichte der letzten Tage betreffend das Obsiegen der BI zur Optimierung der „Stromversorgung Zentralraum Oberösterreich“ zum Schutz der Menschen und der Natur vor dem Bundesverwaltungsgericht ansieht, hat man zwingend den Eindruck, dass ein großes Jammern begonnen hat, dass sich der Baubeginn für die 220 kV Stromleitung für die Dekarbonisierung der VOEST-AG massiv verzögern wird.

Wahr ist, dass die Aufrüstung der 110 kV auf eine 220 kV Leitung kein harmloses Umhänge von Stromkabeln auf bereits bestehende Strommasten bedeutet, sondern massive Bauarbeiten erfordert. Die BI zur Optimierung der „Stromversorgung Zentralraum Oberösterreich“ zum Schutz der Menschen und der Natur hat von Anfang an auf die Problematik hingewiesen, dass das Europaschutzgebiet massiv schutzbedürftig ist. Im Europaschutzgebiet Donau-Traun-Auen werden mehrere Stromleitungen verlegt. Dadurch werden europarechtlich strengst geschützte Auwaldlebensräume, Magerwiesen und Trockenrasen viele Jahre lang dauerhaft zerstört. Ebenso werden mehrere streng geschützte Vogelarten und andere Tierarten erheblich beeinträchtigt. Dies ist europarechtlich streng verboten.

Mit anderen Worten gesagt, man kann nicht ein Umweltprojekt zu Lasten von europarechtlich streng geschützten Tier- und Pflanzenarten verwirklichen.

Die Realisierung ist ganz einfach: Entweder hat die Stromleitung dem Natura 2000 Gebiet auszuweichen oder – was bereits weltweit Stand der Technik ist – muss in dem problematischen Bereich (Nähe zu Naturschutzgebieten und Wohnbereichen) die Leitung als Erdkabel möglichst in bestehender Infrastruktur wie Frostwegen oder Verkehrswegen geführt werden.

Wenn der APG, der VOEST-AG und auch der Politik das Projekt wirklich so wichtig ist, möge mit sofortiger Wirkung diese unbedeutende Umplanung durchgeführt werden. Der Bescheid wird sofort rechtskräftig und einem unverzüglichen Baubeginn steht nichts entgegen.

Offensichtlich haben die Verantwortlichen nicht verstanden, dass die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nur der Anfang ist und das Projekt nicht generell genehmigungsfähig ist.

Darüber hinaus sind im Verfahren massive Verfahrensmängel aufgetreten, die die APG nicht aufklären konnte bzw. hat die APG sich zu dem wesentlichen Verfahrensmangel bisher nicht inhaltlich geäußert, über den die Öffentlichkeit sich bisher verschwiegen hat.

Gerne ist die BI zur Optimierung der „Stromversorgung Zentralraum Oberösterreich“ zum Schutz der Menschen und der Natur bereit – wie bisher – konstruktiv die APG dahin zu beraten, wie die Stromleitung als genehmigungsfähiges Projekt realisiert werden kann.

Die BI verfügt über die dramatischen Inhalte des Mahnschreibens der Europäischen Kommission betreffend des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2022/2056 wegen nicht gebotener Ausweisung von besonderen Schutzgebieten und Vogelschutzgebieten.

Möge die verantwortliche Politik unverzüglich der APG den dringend erforderlichen Umplanungsauftrag erteilen.

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