Gebrauchsabgabe von 6% auf Arbeits- und Grundpreis jedenfalls gesetzwidrig
Wien (OTS) – In Wien ist gemäß dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz für die Nutzung des Gemeindegrundes für Strom-, Gas- und Fernwärmeleitungen eine Abgabe von 6% des Umsatzes zu entrichten. Diese Verpflichtung trifft den Netzbetreiber, das sind die Wiener Netze.
Die Wien Energie ist Lieferant von Strom-, Gas- und Fernwärme. Die Wien Energie schreibt ihren Kunden in den Jahresrechnungen die Zahlung von 6% des Arbeits- und Grundpreises vor. Zusätzlich auch noch 6% der Netzkosten, die von der Wien Energie in ihre Rechnung aufgenommen sind.
„Der Bundesgesetzgeber hat im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) endgültig geregelt, welche Kosten an Stromkunden weiterverrechnet werden können. Die Wiener Gebrauchsabgabe gehört nicht dazu und wird daher zu Unrecht weiterverrechnet.“ sagt Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV).
Der VSV unterstützt eine Klage eines Wiener Strom- und Gaskunden gegen die Wien Energie, die von Rechtsanwalt Mag. Ulrich Salburg soeben bei Gericht eingebracht wurde.
„Der Wiener Boden wird nur von den Wiener Netzen als Netzbetreiber genutzt und nicht von der Wien Energie, die ja nur Lieferant für Strom und Gas ist. Daher ist eine Weiterverrechnung von angeblichen Kosten an die Kunden schon aus diesem Grund unzulässig,“ begründet Mag. Salburg im Kern seine Klage.
In Zeiten hoher Energiepreise geht der VSV gegen alle zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Kunden vor. So hat der VSV im Sommer 2023 die Stadtwerke Klagenfurt wegen der Verrechnung einer ähnlichen Gebrauchsabgabe mit Verbandsklage (unter direkter Anwendung der bislang nicht umgesetzten Verbandsklagenrichtlinie) geklagt. Das Verfahren ist geschlossen. Noch liegt keine Entscheidung des Gerichtes vor.