Forderungen nach dem AUA-Streik

Die apf informiert über Ansprüche von Fluggästen, die vom Streik und den Betriebsversammlungen bei AUA im März betroffen waren

Wien (OTS) – Im März und April kam es aufgrund von Betriebsversammlungen und Streiks vermehrt zu Flugausfällen bei Austrian Airlines. Zehntausende Fluggäste waren direkt von den Maßnahmen betroffen. Die Austrian Airlines haben Umbuchungen und Stornierungen vorgenommen – die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hat ausgehend von den Anliegen und Fragen, die von Betroffenen in zahlreichen Beratungsgesprächen formuliert wurden, eine Checkliste der Ansprüche erarbeitet:

Rechte bei kurzfristiger Flugannullierung

Aufgrund der Streikmaßnahmen und Betriebsversammlungen bei den Austrian Airlines kam es zu sogenannten „kurzfristigen Flugannullierungen“. Die Reisenden wurden weniger als sieben Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert.

Grundsätzlich muss die Fluglinie den Fluggästen in solchen Fällen die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises inklusive einer Ausgleichszahlung oder einer alternativen Beförderung anbieten. Ein Streik der Bediensteten einer Fluglinie stellt dabei keinen sogenannten „außergewöhnlichen Umstand“ dar, der die Fluglinie von der Leistung von Ausgleichszahlungen befreit.

Wenn sich Fluggäste für eine alternative Beförderung entscheiden, ist darauf zu achten, dass Fluglinien nicht nur Flüge aus dem eigenen Konzern bzw. der eigenen Konzerngruppe anbieten dürfen. Es geht letztlich darum, die Verspätung am Zielflughafen so gering wie möglich zu halten. Daher ist die frühestmögliche Verbindung anzubieten. Falls der Alternativflug für die Fluggäste nicht akzeptabel ist, können sich Fluggäste auch selbstständig eine Alternative buchen und die Kosten bei der Fluglinie einreichen. Dabei ist aber darauf zu achten, sich möglichst kostenmindernd zu verhalten (keine Taxifahrten quer durch Europa).

In derartigen Fällen stehen den Fluggästen während der Wartezeit auf den Alternativflug Betreuungsleistungen zu. Darunter fallen Speisen, Getränke, aber auch Hotelübernachtungen und Transfers bei langen Wartezeiten. Ausgleichszahlungen stehen dann zu, wenn gewisse Rahmenzeiten bei Abflug- und Ankunftszeit der alternativen Beförderung nicht eingehalten werden. Diese betragen im konkreten Fall: Vorverlegung um max. eine Stunde vor dem geplanten Abflug bzw. Ankunft um max. zwei Stunden nach der geplanten Ankunft.

Rechte bei Erstattung:

Fluggäste treten den gebuchten Flug in Abstimmung mit dem Flugunternehmen nicht an und erhalten in Folge:

Ticketkosten (Rückerstattung des für den Flug bezahlten Betrags inkl. Steuern und Gebühren)
UND
Ausgleichszahlung (je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro pro Person)

Rechte bei alternativer Beförderung:

Fluggäste erhalten, wenn sie sich für eine alternative Beförderung entscheiden:

Reise zur Destination zum frühestmöglichen Zeitpunkt
UND
Betreuungsleistungen falls die Wartezeit länger als eine Stunde beträgt (Speisen, Getränke, Hotelunterkunft, Transfer)
UND
Ausgleichszahlung bei Nichteinhaltung der Rahmenzeiten (je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro).

Betroffene, die diese Leistungen nicht von der Fluglinie erhalten haben, oder denen Mehrausgaben für Betreuungsleistungen oder alternative Beförderung entstanden sind, können sich ab sofort kostenlos mittels Online-Schlichtungsantrag unter www.passagier.at an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden.

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger
Logo Robert Rieger
robert-rieger-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter