oeticket erzielt Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof: Servicegebühren sind zulässig

Wien (OTS/LCG) – 

Eventim Austria, Österreichs größtes E-Commerce-Unternehmen, führender Partner der Kultur- und Veranstaltungsbranche im Vertrieb und Betreiber der marktführenden Plattform oeticket.com, erzielt einen bedeutenden Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). In der rechtskräftigen Entscheidung (9Ob34/24a) vom 28. Mai 2024 wurden zwei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem Bestellprozess, die eine Servicegebühr für die Ticketbestellung vorsehen, für zulässig erklärt.Der OGH präzisiert: „Servicegebühr von Ticketvermittler zulässig. Die Klauseln sind transparent, weil der Kunde im Rahmen des Online-Bestellungsvorgangs unmittelbar vor Abgabe der Bestellung eine Information über die konkrete Höhe der Servicegebühr erhält. Sie sind auch nicht gröblich benachteiligend, weil es sich bei der fallkonkreten Servicegebühr – anders als Fälle anderer ‚Servicegebühren‘ – um kein Zusatzentgelt handelt, das das eigene Leistungsversprechen einschränkt, verändert oder aushöhlt. Vielmehr wird hier ein Gesamtpreis vereinbart, der die Servicegebühr bereits beinhaltet und vor Abgabe der Bestellung konkret ausgewiesen wird.“„Die Entscheidung bestätigt unser Vertrauen in die Justiz, unterstreicht die Transparenz unserer Geschäftsbedingungen und die Rechtmäßigkeit der Verrechnung unserer Servicegebühr, mit der unsere Leistungen abgegolten werden. Sie gibt nicht nur uns Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner in die fairen und klaren Regelungen unseres Unternehmens“, betont Eventim-Austria-CEO Christoph Klingler.

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