Zivilprozess muss fair ausgestaltet bleiben – es gilt, Prozessrechte beklagter Unternehmer:innen zu wahren
Wien (OTS) – Der Nationalrat hat heute, Freitag, das Umsetzungsgesetz zur EU‑Verbandsklagenrichtlinie beschlossen. Klagebefugt sind demnach nur sogenannte „Qualifizierte Einrichtungen“. Sie erhalten, neben den schon seit Jahren bekannten Unterlassungsklagen, in Österreich erstmals die gesetzliche Möglichkeit, für Verbraucher:innen eine kollektive Klage auf Abhilfe gegen Unternehmen anzustrengen, mit der etwa Schadenersatz, Preisminderung oder Reparatur unmittelbar für Verbraucher:innen geltend gemacht werden können.
„Insgesamt kann das nunmehr vom Nationalrat beschlossene Umsetzungsgesetz, nach jahrelangem Ringen um eine möglichst faire und praxistaugliche Lösung, als tragfähiger Kompromiss angesehen werden,“ so Rosemarie Schön abschließend. (PWK276/HSP)