Bestimmungen der RTR-Anti-Spoofing-Verordnung für angerufene mobile Rufnummern werden mit 1. September schlagend
Die Verordnung sieht vor, dass österreichische Betreiber bei Anrufen mit österreichischen Telefonnummern aus dem Ausland eine Verifizierung der rufenden Telefonnummer („Mascherl“) vornehmen müssen. Ist eine Verifizierung nicht möglich, wird die Anzeige der rufenden Telefonnummer am Display unterdrückt. Ist sichergestellt, dass ein sogenannter Spoofingfall vorliegt, kann der Anruf überhaupt unterbunden werden.
„In Einzelfällen kann es allerdings vorkommen, dass bei Anrufen aus dem Ausland die Rufnummernanzeige selbst dann unterbleibt, wenn es sich um eine authentische österreichische Rufnummer handelt. Die Gründe dafür liegen nicht am mangelnden Umsetzungswillen der österreichischen Anbieter, sondern an den Netzen mancher Roamingpartner, die entweder nur mit zeitlicher Verzögerung oder gar nicht die erforderlichen technischen Umstellungen ihrer Netze vornehmen“, erklärt Steinmaurer.
Spoofing mit deutschen Rufnummern nimmt zu
„Mit unserer Verordnung haben wir zwar jetzt für österreichische Mobilfunknummern ein wichtiges Loch gestopft, allerdings gibt es erste Anzeichen, dass nun Betrugsanrufe mit deutsche Rufnummern, die mit +49 beginnen, zunehmen“, informiert Steinmaurer und ergänzt abschließend, „es heißt also weiterhin, bei Anrufen, bei denen unbekannte oder keine Nummern aufscheinen, vorsichtig sein!“
Was ist Spoofing
Bei Spoofing handelt es sich um eine verbotene Methode, Anrufe von einer vorgetäuschten, aber meistens tatsächlich existierenden Telefonnummer aus vorzunehmen. Von Spoofing betroffen sind hauptsächlich Mobilfunk-Nutzer:innen.
Die Anti-Spoofing-Verordnung der RTR ist auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/9_novelle_kem-v veröffentlicht.