„Spar Frozen Yogurt“ enthält zu wenig Joghurt
Das Landesgericht Salzburg hat den geringen Joghurtanteil bereits als irreführend beurteilt, weil ein als „Frozen Yogurt“ bezeichnetes Erzeugnis einen höheren Joghurtgehalt erwarten lasse. Diese Erwartung werde auch durch das „Österreichische Lebensmittelbuch“ gestützt. Für Frozen Yogurt schreibt es vor, dass 60 Prozent der im Produkt vorhandenen Milchbestandteile Joghurt sein müssen. Auch die Abbildung auf der Verpackung erwecke den Eindruck eines höheren Joghurtgehalts. Verbraucher:innen könnten zudem fälschlicherweise annehmen, dass es sich um eine kalorienarme Alternative zu Speiseeis handelt. Der VKI hat bereits berichtet: https://verbraucherrecht.at/Spar042024
Die von Spar dagegen erhobene Berufung blieb ohne Erfolg. Das OLG Linz schloss sich der Rechtsansicht des Landesgericht Salzburg an. Es betonte, dass die Erfüllung gesetzlicher Kennzeichnungspflichten nicht generell gegen Irreführung immunisiere. Spar hatte mit dem Zutatenverzeichnis argumentiert, aus dem sich der Joghurtanteil zweifelsfrei ergäbe.
„Das Urteil ist eine Bestätigung europarechtlicher Vorgaben und schließt sich an eine Reihe von erfreulichen Urteilen an, die der VKI in jüngerer Zeit im Lebensmittelbereich erzielen konnte“, kommentiert Dr. Barbara Bauer, zuständige Verfahrensjuristin im VKI. „Hervorragende Grundlagenarbeit leistet dabei das Team rund um den VKI-Lebensmittelcheck, das jährlich zahlreiche Produkte überprüft und kontrolliert“, ergänzt sie.
SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf https://verbraucherrecht.at/Spar092024