Im österreichischen Recht wird der Begriff „Aszendent“ vor allem im Kontext des Erbrechts und des Familienrechts verwendet. Aszendenten sind in direkter aufsteigender Linie verwandte Personen, also Eltern, Großeltern usw. Sie gehören zu den gesetzlichen Erben und haben eine besondere Bedeutung bei der Bestimmung der Erbfolge.
Beim gesetzlichen Erbrecht ist nach § 735 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, dass die Erbschaft in bestimmten gesetzlich normierten Erbfolgen verteilt wird. Aszendenten können erben, falls keine Nachkommen des Verstorbenen vorhanden sind. Die Erbfolge sieht vor, dass in erster Linie die Nachkommen des Erblassers erben. Sollte der Erblasser keine Nachkommen haben, kommen nach § 736 ABGB die Eltern oder in deren Abwesenheit die Großeltern zum Zug.
Neben dem Erbrecht ist der Begriff der Aszendenten auch im Familienrecht von Bedeutung, etwa bei Unterhaltsfragen oder im Kindschaftsrecht. Die Verwandtschaftsverhältnisse spielen hier eine Rolle, insbesondere in Bezug auf Unterhaltsansprüche zwischen Eltern und Kindern oder bei Entscheidungen über die Obsorge.
Insgesamt beschreiben Aszendenten also die aufsteigende Linie der Blutsverwandten, die insbesondere im Erb- und Familienrecht für die Bestimmung von Rechten und Pflichten relevant sind.