Öffentliche Aufträge

rechtsbegriff erklaert von heid partner rechtsanwaelte video 1 1

Im Sinne des Vergaberechts sind öffentliche Aufträge entgeltliche Verträge über Warenlieferungen, Bau- und/oder Dienstleistungen, die zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Unternehmen geschlossen werden.

Öffentliche Auftraggeber sind nicht nur Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) bzw Gemeindeverbände sondern auch diesen zugeordnete Entitäten ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB Bundesministerien, Gerichte, Parlament) und andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, wenn sie von den vorgenannten Rechtsträgern beherrscht werden und öffentliche Aufgaben (dh im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art) erfüllen. Dem Vergaberecht unterliegen weiters Einrichtungen, die für bestimmte öffentliche Bauvorhaben von den vorgenannten Rechtsträgern Subventionen erhalten, mit denen diese Vorhaben überwiegend finanziert werden.

Auftragsarten

Abhängig davon, welche Leistungen der öffentliche Auftraggeber beschaffen will, handelt es sich entweder um einen Bau-, Liefer-, oder Dienstleistungsauftrag. Die Eruierung der Auftragsart ist von elementarer Bedeutung, da das Vergaberecht an die Auftragsart zahlreiche unterschiedliche Bestimmungen für den gesamten Beschaffungsprozess knüpft (zB im Hinblick auf die Berechnung des geschätzten Auftragswerts und die Wahl der Vergabeverfahrensart).

Bauaufträge

Bauaufträge sind Aufträge über die Ausführung bzw die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben. Unter den Begriff „Bauvorhaben“ fallen neben der Erstellung eines Bauwerkes auch andere Bauleistungen (zB Revitalisierungen von Gebäuden, Umbauten, Instandsetzungen).

Lieferaufträge

Lieferaufträge umfassen den Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder den Ratenkauf von Waren, einschließlich Nebenarbeiten (zB Installationsarbeiten). Unter dem Begriff „Waren“ werden dabei sowohl körperliche als auch unkörperliche Sachen verstanden (so zB auch Gas, Strom, Wärme etc).

Dienstleistungsaufträge

Dienstleistungsaufträge sind Aufträge, die weder Bau- noch Lieferaufträge sind und bilden somit einen Auffangtatbestand.

Decken öffentliche Auftraggeber ihre Nachfrage nach Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen nicht auf dem freien Markt sondern mit eigenen Mitteln, so liegt grundsätzlich kein öffentlicher Auftrag vor (sogenannte „In-house-Vergaben“).

Quellen

  • Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht4 (2015)
  • Heid/Reisner/Deutschmann/Hofbauer, BVergG 2018 (2019)
  • Heid & Partner Rechtsanwälte GmbH, www.heid-partner.at
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte