Ein Barscheck im österreichischen Recht ist eine spezielle Form eines Schecks, die dazu dient, Bargeld von einem Konto abzuheben. Ein Scheck im Allgemeinen ist ein Wertpapier, das eine Zahlung an den Scheckempfänger ermöglicht. In Österreich wird das Thema Scheck durch das Scheckgesetz (ScheckG) geregelt, das 1955 erlassen wurde.
Grundsätzlich ist ein Scheck eine schriftliche Anweisung des Ausstellers (Scheckausstellers) an die bezogene Bank, einen bestimmten Geldbetrag entweder an den im Scheck genannten Begünstigten (Schecknehmer) oder an den Überbringer des Schecks zu zahlen. Bei einem Barscheck liegt der Fokus darauf, dass der Betrag in bar ausgezahlt wird.
Ein Barscheck enthält typischerweise keine Einschränkungen hinsichtlich des Empfängers, daher ist er auf den Überbringer ausgestellt. Das bedeutet, dass die Auszahlung des Scheckbetrags direkt an die Person erfolgt, die den Scheck vorlegt. Dies unterscheidet den Barscheck von einem Orderscheck, bei dem eine bestimmte Person als Begünstigte genannt wird und der eine Indossierung zur Übertragung des Schecks bedarf.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Schecks in Österreich gesetzlich binnen einer bestimmten Frist vorgelegt werden müssen. Für im Inland ausgestellte Schecks beträgt diese Vorlagefrist acht Tage (§ 29 ScheckG). Eine fristgerechte Vorlage ist wichtig, da der Aussteller andernfalls durch den Ablauf der Frist von der Haftung befreit werden kann.
Ein weiteres wichtiges Element im österreichischen Scheckrecht ist die so genannte Deckung. Der Aussteller muss sicherstellen, dass auf seinem Konto ausreichend Mittel verfügbar sind, um den Scheckbetrag abzudecken. Ein überzogener Scheck, also ein Scheck ohne ausreichende Deckung, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter mögliche zivilrechtliche und strafrechtliche Sanktionen.
Zusammenfassend ist der Barscheck im österreichischen Scheckrecht ein Instrument zur Bargeldabhebung, das auf den Überbringer lautet und dessen rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen im Scheckgesetz von 1955 definiert sind.