Im österreichischen Strafrecht ist der Begriff „Begünstigung“ im § 299 StGB geregelt. Begünstigung bedeutet das Verhalten, durch das jemand einem anderen hilft, dessen durch eine strafbare Handlung erlangte Vorteile zu sichern oder ihm Vorteile aus der Verletzung gesetzlicher Pflichten zu verschaffen.
Ein klassisches Beispiel für Begünstigung ist, wenn jemand einem Straftäter hilft, sich der Strafverfolgung zu entziehen oder die Vorteile aus einer Straftat zu behalten. Dies kann unterschiedliche Formen annehmen, wie etwa das Verstecken von Diebesgut oder das Bereitstellen eines Verstecks für einen flüchtigen Straftäter.
Es ist wichtig zu beachten, dass Begünstigung eine eigenständige strafbare Handlung darstellt, die unabhängig von der Haupttat verfolgt werden kann. Das bedeutet, dass auch dann, wenn der Haupttäter nicht zur Verantwortung gezogen wird, eine Person wegen Begünstigung verurteilt werden kann, sofern die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und der Begünstigende Kenntnis von der Vortat hatte.
Eine weitere Besonderheit im österreichischen Recht ist, dass Begünstigung sich nicht nur auf strafrechtliche Verstöße beziehen muss, sondern auch auf Verstöße gegen andere gesetzliche Pflichten, wenn dadurch einem anderen ein unrechtmäßiger Vorteil verschafft wird.
Die Strafandrohung für Begünstigung kann variieren und hängt von den Umständen der Tat ab, insbesondere von der Schwere der Haupttat. In der Regel zieht Begünstigung jedoch eine mildere Strafe nach sich als die Haupttat selbst, da sie als untergeordnete Form der Mitwirkung an einem Verbrechen betrachtet wird.
Zusammengefasst ist die Begünstigung im österreichischen Strafrecht ein relevantes Delikt, das dazu dient, die rechtsstaatliche Schutzfunktion zu unterstützen, indem es Verhaltensweisen sanktioniert, die den Strafverfolgungsinteressen zuwiderlaufen. Es trägt dazu bei, die Ergreifung und Verurteilung von Straftätern zu sichern und die durch Straftaten erlangten unrechtmäßigen Vorteile wieder zu entziehen.