Im österreichischen Arbeitsrecht ist die Betriebsratswahl ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Mitbestimmung. Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen in einem Betrieb und wird durch die Betriebsratswahl bestimmt. Die rechtliche Grundlage für die Betriebsratswahl bildet das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG).
Gemäß dem ArbVG sind Betriebe mit mindestens fünf ständig beschäftigten Arbeitnehmer:innen berechtigt, einen Betriebsrat zu wählen (§ 40 ArbVG). Die Wahl des Betriebsrats erfolgt in einem demokratischen Wahlverfahren, das im Wesentlichen durch die Bestimmungen des ArbVG geregelt ist. Wählbar sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind (§ 41 ArbVG).
Der Wahlvorgang selbst muss geheim und frei ablaufen. Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand, der aus Arbeitnehmer:innen des Betriebs gebildet wird. Der Wahlvorstand organisiert die Wahl, sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung und stellt das Wahlergebnis fest (§ 45 ArbVG).
Die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder hängt von der Größe des Betriebs ab. In kleineren Betrieben handelt es sich häufig nur um ein oder zwei Personen, während in größeren Betrieben mehr Mitglieder im Betriebsrat vertreten sind.
Die Amtsdauer eines Betriebsrats beträgt in der Regel fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Periode sind Neuwahlen nötig, um die Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen erneut zu bestimmen (§ 56 ArbVG).
Besondere Bestimmungen gibt es auch hinsichtlich der Vertretung von Jugendlichen und Lehrlingen. In Betrieben, in denen mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer:innen oder Lehrlinge beschäftigt sind, muss zusätzlich ein Jugendvertrauensrat gewählt werden (§ 124 ArbVG).
Zusammenfassend ist die Betriebsratswahl in Österreich ein klar geregelter Prozess, der den Arbeitnehmer:innen demokratische Mitbestimmung im Betrieb ermöglicht. Sie bildet somit eine zentrale Säule der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen und der betrieblichen Mitbestimmung im österreichischen Arbeitsrecht.