Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Bewertungsmethoden“ im Allgemeinen auf die Verfahren und Techniken, die zur Bewertung von Vermögenswerten, Immobilien, Unternehmen oder sonstigen Gegenständen angewendet werden. Diese Methoden sind entscheidend für verschiedene Rechtsbereiche, insbesondere für das Steuerrecht, das Unternehmensrecht und das Zivilrecht.
Im Steuerrecht sind Bewertungsmethoden wichtig zur Festlegung von Einheitswerten im Rahmen des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG 1955). Die §§ 10 bis 15 BewG 1955 legen bestimmte Bewertungsgrundsätze fest. Beispielsweise wird im § 10 die Bewertung nach dem gemeinen Wert bei unentgeltlichen Erwerb oder Erbschaft geregelt. Der gemeine Wert entspricht dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, und entspricht somit dem Marktwert.
In der Unternehmensbewertung, sei es im Rahmen von Firmenübernahmen oder Umstrukturierungen, wird häufig auf Methoden wie Ertragswertverfahren, Discounted Cash Flow-Methode (DCF) oder Vergleichswertverfahren zurückgegriffen. Diese Methoden helfen, den Wert eines Unternehmens basierend auf zukünftigen Erträgen oder vergleichbaren Marktverhältnissen zu bestimmen.
Im Immobilienbereich ist die Bewertung vor allem im Lichte der Ermittlung des Verkehrswertes von Bedeutung. Die verschiedenen Bewertungsmethoden umfassen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie das Bewertungsgesetz bieten hierfür Grundlagen, um den Verkehrswert, der den Marktwert einer Liegenschaft widerspiegelt, zu bestimmen.
Für die Durchführung von Gesellschaftstransaktionen sieht das Unternehmensgesetzbuch (UGB) in bestimmten Fällen die Pflicht, Bewertungsmethoden anzuwenden, etwa bei Verschmelzungen (§ 220b UGB) oder Spaltungen von Unternehmen.
In all diesen Bereichen ist es essenziell, dass die gewählte Bewertungsmethode sachgerecht und den Umständen entsprechend angewandt wird. Die Angemessenheit und Plausibilität der angewandten Methoden sind dabei oft entscheidungsrelevant.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bewertungsmethoden im österreichischen Recht vielseitig sind und in unterschiedlichen Rechtsgebieten zur Anwendung kommen, um wirtschaftliche Werte objektiv und nachvollziehbar festzulegen. Die genaue Art und Weise der Bewertung hängt stark vom jeweiligen Verwendungszweck und den zugrundeliegenden rechtlichen Bestimmungen ab.