Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Beweis“ das Verfahren, um den Wahrheitsgehalt einer Tatsachenbehauptung in einem gerichtlichen Verfahren zu prüfen. Der Beweis dient dazu, den Richter oder das Gericht von der Wahrheit einer behaupteten Tatsache zu überzeugen. Dies ist insbesondere im Zivilprozess relevant, aber auch im Strafrecht und im Verwaltungsrecht von Bedeutung.
Die rechtlichen Grundlagen des Beweisverfahrens finden sich vor allem in der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) und der Strafprozessordnung (StPO).
In der Zivilprozessordnung wird im Rahmen des Zivilverfahrens das Beweisrecht geregelt, welches bestimmt, welche Tatsachen beweisbedürftig sind, welche Beweismittel zulässig sind und wie das Beweisverfahren durchgeführt wird. Wichtige Beweismittel sind Zeugen, Urkunden, Sachverständigengutachten, Augenschein und Parteieinvernahmen. Die Beweislast regelt, welche Partei die Verantwortung dafür trägt, die für sie günstigen Tatsachen zu beweisen (§ 266 ZPO). Grundsätzlich trägt diejenige Partei die Beweislast, die sich auf eine für sie günstige Tatsache beruft.
Auch die Strafprozessordnung regelt das Beweisverfahren im Strafprozess. Hier ist das Ziel des Beweisverfahrens die Feststellung der Wahrheit über die Tat und die Schuld des Beschuldigten. Die Strafprozessordnung kennt ebenfalls verschiedene Beweismittel, wobei ein besonderer Fokus auf die Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Verfahrens gelegt wird. Dies bedeutet, dass der Richter den Beweis direkt und nicht nur über Akten wahrnehmen soll (§ 252 StPO).
Eine Besonderheit im österreichischen Recht ist der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, der besagt, dass das Gericht den Beweiswert der vorgebrachten Beweismittel nach freier Überzeugung bewerten darf (§ 272 ZPO, § 258 StPO). Dies bedeutet, dass es keine starren Regeln gibt, welche Beweismittel welchen Beweiswert haben, sondern das Gericht muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
Zusammenfassend ist der Begriff „Beweis“ im österreichischen Recht ein umfassendes Konzept, das sich auf das Verfahren der Wahrheitsfindung im gerichtlichen Prozess konzentriert. Es beinhaltet die Regeln darüber, wie Tatsachen festgestellt werden, welche Beweismittel zulässig sind und wie die Beweisführung abläuft, wobei jede Verfahrensordnung spezifische Regelungen dafür trifft.