Beweiswürdigung

In Österreich ist die Beweiswürdigung der Prozess der Beurteilung und Bewertung von Beweismitteln durch das Gericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Sie ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Gemäß dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 272 ZPO und § 14 StPO) hat das Gericht die Beweismittel nach eigener Überzeugung und unter Berücksichtigung der gesamten Verhandlung und Beweisaufnahme zu würdigen. Es gibt keine starren Regeln darüber, welchem Beweismittel mehr oder weniger Gewicht beizumessen ist; stattdessen entscheidet das Gericht nach den Maßstäben der Logik, Lebenserfahrung und inneren Überzeugung.

  • Wesentliche Punkte der Beweiswürdigung:
    Subjektive Überzeugung**: Das Gericht entscheidet frei, welches Beweismittel es für glaubwürdiger hält.
  • Nachvollziehbarkeit**: Die Entscheidung muss logisch und anhand der Beweismittel begründbar sein.
  • Dokumentation**: Die Ergebnisse der Beweiswürdigung müssen im Urteil detailliert dargelegt werden.

Ziel der Beweiswürdigung ist es, festzustellen, ob ein bestimmter Sachverhalt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit (im Strafrecht: „zweifelsfrei“, im Zivilrecht: „überwiegende Wahrscheinlichkeit“) bewiesen ist.

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