Im österreichischen Recht gibt es den Begriff „Blankoakzept“ nicht in der spezifischen Form, wie er im deutschen Handelsrecht bekannt ist. Stattdessen wird im österreichischen Kontext der Begriff „Blankowechsel“ verwendet, der im Wechselrechtsgesetz (WechselRG) geregelt ist.
Ein Blankowechsel ist ein Wechsel, bei dem bestimmte, für die rechtliche Wirksamkeit des Wechsels notwendige Angaben, z.B. der Betrag oder der Name des Bezogenen, bei der Ausgabe absichtlich offen gelassen werden. Diese Lücken können von einem Berechtigten ausgefüllt werden, sobald Bedarf dafür besteht. Der Blankowechsel muss dabei die durch das Wechselrechtsgesetz vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten, um als gültiges Wechselpapier zu gelten. Dazu zählen der Name des Bezogenen (Wechselnehmer), die reine Wechselverpflichtung (Kollatrelimitierte Unterschrift), und das Fälligkeitsdatum, sofern erforderlich.
Ein zentrales Element des Wechselrechts in Österreich ist die Akzeptleistung durch den Bezogenen, geregelt unter anderem in § 21 WechselRG. Dabei erklärt der Bezogene mit der Unterschrift seine Verpflichtung zur Zahlung zum Fälligkeitsdatum. Im Falle eines Blankowechsels kann das Akzept erst nach Ausfüllung der offenen Stellen geleistet werden. Eine weitere wichtige Regelung findet sich in § 15 WechselRG, die klarstellt, welche Angaben zwingend vorhanden sein müssen, um ein Dokument als Wechsel (und nicht als unnormierte Vereinbarung) zu qualifizieren.
Im Fall eines Blankowechsels übernimmt derjenige, der das Wechselpapier unterschrieben hat, ohne dass alle Angaben ausgefüllt sind, eine umfassende Verbindlichkeit. Er muss darauf vertrauen, dass die Person, die die Lücken ausfüllt, dies in einer Weise tut, die den ursprünglichen Absichten entspricht.
Der Blankowechsel ist somit ein Instrument im österreichischen Wechselrecht, das Flexibilität in Handelsangelegenheiten erlaubt, gleichzeitig aber auch eine gewisse Risikobereitschaft bezüglich der Ausfüllungsverantwortung erfordert. Die Verwendung und Funktionsweise des Blankowechsels spiegeln eine Balance zwischen Flexibilität im Handel und den rechtlichen Sicherheiten wider, die das Wechselrecht in Österreich bereitstellt.