Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote ist ein signifikanter Indikator zur Beurteilung der Arbeitsmarktlage in Österreich und wird durch die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (AMED) geregelt. Sie stellt den Anteil der arbeitslosen Personen an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Arbeitslose) dar. In Österreich wird die Arbeitslosenquote primär auf Basis der Meldungen beim Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) berechnet.

Die rechtliche Grundlage und die Definition der Arbeitslosenquote in Österreich sind in mehreren Regelwerken verankert, jedoch nicht direkt in einem Gesetz, sondern durch die Praktiken der statistischen Erhebung des AMS beeinflusst. Nach § 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) ist arbeitslos, wer arbeitsfähig, arbeitswillig, den Bestimmungen entsprechend arbeitssuchend und ohne Beschäftigung ist.

Die Formeln zur Berechnung berücksichtigen die registrierten arbeitslosen Personen und die sogenannten „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen“, also inkludiert dies all jene, die aktiv nach Arbeit suchen und sofort verfügbar sind.

Für internationale Vergleichszwecke ist zu beachten, dass die von Eurostat verwendete harmonisierte Arbeitslosenquote, die auf Basis der Statistik der Europäischen Union erhoben wird, geringfügig von der nationalen Definition abweichen kann. Eurostat orientiert sich an der Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO), die nach Umfragen ermittelt wird und nicht nur registrierte Arbeitslose zählt.

Das AMS ist verpflichtet, monatliche Statistiken zu veröffentlichen, die auf Basis der gemeldeten Arbeitslosen beim AMS erstellt werden und die Arbeitslosenquote für Österreich ausweisen. Diese Daten sind essentiell für die Analyse der Beschäftigungslage und die Planung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen.

Aus diesen Gründen ist die Arbeitslosenquote ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Wirtschaftspolitik in Österreich und hilft, Trends am Arbeitsmarkt zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung zu planen.

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