Im österreichischen Recht versteht man unter „Depotgeschäft“ die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für Kunden durch ein Kreditinstitut oder einen anderen Finanzdienstleister. Dieses Geschäft fällt unter die Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG).
Das Depotgeschäft ist in Österreich ein Teil des sogenannten Effektenhandelsgeschäfts, welches in § 1 Abs. 1 Z 18 BWG geregelt ist. Es handelt sich dabei um eine Bankdienstleistung, die eine Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) erfordert, da es sich um eine konzessionspflichtige Tätigkeit handelt. Kreditinstitute oder andere zugelassene Finanzdienstleister bieten diese Dienstleistung an, um den Kunden die sichere Verwahrung ihrer Wertpapiere zu ermöglichen. Dies beinhaltet nicht nur die physische Aufbewahrung, sondern auch die Verwaltung der Wertpapiere, einschließlich der Sammlung von Dividenden, Zinsen, und anderen Erträgen, sowie die Durchführung von Weisungen der Kunden, wie etwa Käufe oder Verkäufe der verwahrten Titel.
Auch der Begriff „Depotvertrag“ ist im österreichischen Recht von Bedeutung. Ein Depotvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Depotvertrags gehören die Regelungen über die Verwahrung der Wertpapiere, die Depotgebühren, die Mitteilungen an den Kunden sowie die Haftungsbestimmungen.
Das Depotgeschäft unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und Aufsichtsvorschriften, um den Schutz der Anleger zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Kreditinstitute ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Dazu gehört auch die genaue Buchführung und die Pflicht, dem Kunden regelmäßig Auskünfte über den Stand seines Depots und über durchgeführte Transaktionen zu erteilen.
Es ist wichtig, dass sich die Kunden vor Abschluss eines Depotvertrags über alle anfallenden Kosten und Risiken bewusst sind und dass das Kreditinstitut diese in klarer und verständlicher Form offenlegt. Der Schutz der Kundengelder ist ein zentrales Anliegen des österreichischen Rechts im Bereich des Depotgeschäfts, weshalb es umfassend reguliert und überwacht wird.