„Cogitationis poenam nemo patitur“ ist ein lateinisches Rechtsprinzip, das übersetzt bedeutet: „Für Gedanken allein erleidet niemand Strafe.“ Dieses Prinzip ist auch im österreichischen Recht von Bedeutung, insbesondere im Bereich des Strafrechts.
Im österreichischen Rechtssystem ist für eine strafrechtliche Verfolgung die Verwirklichung eines Tatbestandes erforderlich, was bedeutet, dass bloße Gedanken oder Absichten, die nicht in irgendeiner Form nach außen manifestiert werden, strafrechtlich nicht sanktioniert werden. Das Strafrecht zielt darauf ab, Handlungen zu sanktionieren, die tatsächlich eine Rechtsgutverletzung oder eine konkrete Gefährdung darstellen.
Ein relevanter Paragraph im österreichischen Strafrecht ist § 15 StGB, der sich mit dem Versuch einer Straftat befasst. Dieser Paragraph erläutert, dass nicht der bloße Entschluss zur Begehung einer Straftat, sondern erst die Durchführung von Handlungen, die unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen, strafbar sind. Der Versuch einer Straftat ist somit strafbar, aber bloße Gedankenspiele oder Absichten, ohne jeglichen äußeren Ausdruck, sind es nicht.
Ein weiteres Beispiel, das das Prinzip „Cogitationis poenam nemo patitur“ stützt, findet sich im Bereich der Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte. Gedanken und Überzeugungen, die in Gedankenform bleiben und keinen Ausdruck in Handlungen finden, sind durch die in der österreichischen Verfassung verankerten Grundrechte geschützt, insbesondere durch Artikel 13 Staatsgrundgesetz und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Meinungsfreiheit). Diese Rechtsgarantien schützen die Freiheit der Gedanken und Überzeugungen und sichern zu, dass Gedanken per se nicht strafrechtlich geahndet werden können.
Zusammenfassend lautet der Grundsatz im österreichischen Recht: Straftaten setzen grundsätzlich den Nachweis einer Handlung oder eines Versuchs voraus, während bloße Gedanken oder Überlegungen außerhalb des strafrechtlichen Zugriffs stehen. Dies steht im Einklang mit grundlegenden Prinzipien der individuellen Freiheitsrechte, die im österreichischen Rechtsrahmen verankert sind.