Im österreichischen Recht ist der Begriff „Dienstleistung“ in mehreren gesetzlichen Kontexten relevant, insbesondere im Zivilrecht und im wettbewerbsrechtlichen Bereich. Allerdings gibt es im österreichischen Recht keine einheitliche gesetzliche Definition des Begriffs „Dienstleistung“. Der Begriff lässt sich jedoch im Allgemeinen als eine Leistung verstehen, die jemand aufgrund eines Vertrags erbringt und die nicht in der Lieferung einer Sache besteht.
1. **Dienstvertrag**: Gemäß § 1151 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) wird durch einen Dienstvertrag jemand verpflichtet, gegen Entgelt eine Tätigkeit für einen anderen zu leisten. Die Bestimmungen des Dienstvertrags umfassen sowohl unselbstständige Arbeiten (typischerweise Arbeitsverhältnisse) als auch selbstständige Dienstleistungen. Dabei schuldet der Dienstleistende in der Regel eine Tätigkeit, nicht einen konkreten Erfolg.
2. **Werkvertrag**: Nach § 1165 ABGB wird hingegen beim Werkvertrag im Wesentlichen ein bestimmtes Werk oder Ergebnis geschuldet, was eine andere Art von Dienstleistung darstellen kann.
3. **Freiwillige Dienstleistungen**: Aspekt der Dienstleistung sind Tätigkeiten, die zwar nicht in einem rechtlichen Verpflichtungsrahmen erfolgen, aber dennoch gesellschaftlich relevant sind, wie etwa freiwillige oder gemeinnützige Tätigkeiten.
4. **Europarechtlicher Einfluss**: Der Begriff der Dienstleistung wird auch durch europäisches Recht beeinflusst, insbesondere durch den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union, der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert ist. In diesem Kontext werden Dienstleistungen als typischerweise gegen Entgelt erbrachte Leistungen definiert, die grenzüberschreitend innerhalb der EU angeboten werden können.
5. **Gewerberechtlicher Aspekt**: Aus gewerberechtlicher Sicht unterliegen bestimmte Dienstleistungen der Regelung durch die Gewerbeordnung (GewO), die verschiedene Gewerbetypen und die erforderlichen Qualifikationen regelt.
Zusammenfassend lässt sich im österreichischen Rechtskontext feststellen, dass Dienstleistungen ein breites Spektrum von Tätigkeiten umfassen, die vertraglich geregelt sein können und sowohl unselbstständige als auch selbstständige Arbeit betreffen. Der Begriff wird flexibel angewendet und kann je nach Rechtsgebiet spezifische Anforderungen und Rahmenbedingungen mit sich bringen.