Von einer unmittelbaren Diskriminierung spricht man, wenn eine unsachliche Unterscheidung direkt am unzulässigen Differenzierungsmerkmal ansetzt.
Eine Situation, in der eine Person aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Synonym(e)
- direkte Diskriminierung
Oberbegriff(e)
- Gleichbehandlungsgrundsatz
Quelle
- Art.2(2a) der Richtlinie 2000/43/EG des Rates (Gleichbehandlungsrichtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.