Der Begriff „Ertrotzte Kontinuität“ ist in der österreichischen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung nicht gebräuchlich. Er findet in diesem Kontext keine Anwendung, und es gibt keine spezifischen Paragraphen oder rechtlichen Konzepte in Österreich, die diesen Begriff ausdrücklich verwenden. Der Begriff könnte eher im deutschen Recht in einem speziellen Kontext Bedeutung erlangen.
Da dieser Begriff im österreichischen Recht keine Relevanz hat, ist es sinnvoll, auf andere Konzepte der Kontinuität einzugehen, die möglicherweise von Interesse sein könnten. Ein relevanter Bereich ist die „Kontinuität der Rechtsgeschäfte“ und das Prinzip der „Vertrauensschutz“, die beide eine Rolle im österreichischen Zivilrecht spielen. Diese Konzepte betreffen insbesondere die Beständigkeit von Verträgen und rechtlichen Vereinbarungen, auf die sich die Parteien verlassen können.
Ein weiteres verwandtes Konzept in Österreich ist das Prinzip der Rechtssicherheit, welches besagt, dass eine einmalige Entscheidung oder Regelung nicht ohne weiteres geändert wird, um die Verlässlichkeit und Stabilität des rechtlichen Rahmens zu gewährleisten. Diese Grundsätze finden sich implizit im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und prägen die langfristige Erwartung, dass geltende Rechtsnormen beständig sein sollten, um das Vertrauen der Bürger in das Rechtssystem zu stärken.
Für konkrete Vorschriften und gesetzliche Regelungen wäre es wichtig, die spezifischen Umstände und Rechtsbereich zu identifizieren, in denen die Kontinuität eine besondere Rolle spielt, weil es kein allgemeines, isoliertes Prinzip der „Ertrotzten Kontinuität“ gibt. Dabei könnten etwa Paragraphen im ABGB herangezogen werden, die die Abänderung von Verträgen (§ 936 ABGB) oder die Anpassung von Dauerschuldverhältnissen (§ 1096 ABGB) regeln.
Sollte es nähere Fragen oder spezifische Problematiken geben, die eine nähergehende Analyse erfordern, wäre es sinnvoll, den Kontext weiter zu spezifizieren, um die anwendbaren österreichischen Rechtsprinzipien besser ansprechen zu können.