Im österreichischen Recht wird Euthanasie überwiegend unter dem Begriff der Sterbehilfe behandelt. Dabei wird zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie assistiertem Suizid unterschieden:
1. **Aktive Sterbehilfe**: Diese Form der Sterbehilfe, bei der jemand durch aktives Handeln den Tod eines anderen herbeiführt, ist in Österreich strafbar. Sie fällt unter den Tatbestand des Mordes (§ 75 StGB) oder, wenn dies auf Verlangen geschieht, unter den Tatbestand der Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB). Die aktive direkte Sterbehilfe ist damit klar verboten.
2. **Passive Sterbehilfe**: Diese bedeutet das Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Dies ist in Österreich zulässig, wenn der Patient eine entsprechende Patientenverfügung hinterlegt hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Patientenverfügung wird in den §§ 284f ff. ABGB und im Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) geregelt.
3. **Assistierter Suizid**: Bis vor kurzem war auch der assistierte Suizid verboten, allerdings hat der österreichische Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids im Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt. In der Folge wurde das Sterbeverfügungsgesetz erarbeitet und trat mit 1. Januar 2022 in Kraft. Dieses Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen, unter dem der assistierte Suizid erlaubt ist. Eine Person kann bei schwerer Krankheit und gemäß bestimmten Kriterien ein tödliches Mittel zur Selbsttötung unter ärztlicher Aufsicht empfangen.
4. **Regulierungen**: Das Sterbeverfügungsgesetz sieht strenge Auflagen vor, um Missbrauch zu verhindern. Zwei Ärzte müssen die Urteilsfähigkeit und die Freiwilligkeit des sterbewilligen Patienten bestätigen. Zudem gibt es eine verpflichtende Beratung bei einer Organisation für Sterbehilfe, bevor der Zugang zu dem tödlichen Mittel ermöglicht wird.
Das österreichische Recht legt großen Wert auf die Selbstbestimmung des Patienten am Lebensende, während es gleichzeitig strenge Regelungen implementiert, um sicherzustellen, dass all diese Entscheidungen frei und informiert getroffen werden.